swissblawg - Im vorliegenden Fall, der eine
Rechenschaftsablage nach OR 400 I betraf, hatte das BGer zunächst seine Kognition
bei der Anfechtung vorsorglicher Massnahmen iSv ZPO 261 ff. zu
bestimmen. Nach BGG 98 kann das BGer im Beschwerdeverfahren
gegen Entscheide über vorsorgliche Massnahmen nur Verletzungen verfassungsmässiger Rechte berücksichtigen.
Es liegt zunächst auf der Hand, dass Massnahmeentscheide … mehr
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