swissblawg - Das BGer beurteilt es als nicht willkürlich, wenn ein
kantonales Gericht annimmt, es sei gerichtsnotorisch, dass für eine einfache Gestaltung einer Gartenfläche ein Betrag von CHF 80 pro
Quadratmeter veranschlagt werden müsse. Das OGer SO hatte so die Kosten einer Ersatzvornahme berechnet.
Mit Bezug auf den ebenfalls umstrittenen Nachbesserungsanspruch ruft das BGer folgende Grundsätze in Erinneru… mehr
![JuraBlogs - swissblawg](http://www.jurablogs.com/widget/rc/jurablogs.jpg?v=2&pid=915170)