swissblawg - Das Bundesgericht erachtet eine Mängelrüge durch den Bauherrn als
rechtzeitig, obwohl dieser die Mängel erst gerügt hatte, nachdem zwei von ihm beigezogene Bauexperten ihren Bericht vorgelegt hatten.
Zum einen lagen die Berichte nach einer Woche und damit rechtzeitig vor, und der Bauherr versandte bereits am folgenden Tag die
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