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Formeller Charakter des Replikrechts – Unterscheidung im Gerichts- bzw. Verwaltungsverfahren

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Lawblogswitzerland.ch - Das Replikrecht ist die Erwiderung des Klägers im Zivilprozess auf die Klageerwiderung des Beklagten. Übertragen auf das Verwaltungsverfahren ist dies die Erwiderung eines Einsprechers/Beschwerdeführers auf die Stellungnahme eines Gesuchstellers oder einer Behörde. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und das Bundesgericht (BGer) konkretisierten mit ihrer Rechtsprechung d… mehr

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