Lawblogswitzerland.ch - Das Replikrecht ist die Erwiderung des Klägers im Zivilprozess auf die Klageerwiderung des Beklagten. Übertragen auf das
Verwaltungsverfahren ist dies die Erwiderung eines Einsprechers/Beschwerdeführers auf die Stellungnahme eines Gesuchstellers oder einer
Behörde.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und
das Bundesgericht (BGer) konkretisierten mit ihrer Rechtsprechung d… mehr
