Lawblogswitzerland.ch - Ausgangslage
Die Eheleute X wohnten gemeinsam in der Schweiz. Im Januar 2005 meldete sich der Ehemann ab und gab als neue Adresse "Weltenbummler" an,
während die Frau allein in der Schweiz zurück blieb. Für die Steuerveranlagung 2005 wurden der Ehefrau die Einkommens- und
Vermögensanteile des Ehemannes aufgerechnet. Dagegen erhob sie Einsprache, welche aber erfolglos blieb. Das Steuergericht… mehr
