swissblawg - Das BGer fasst im vorliegenden Urteil die Anforderungen an eine Vertragskündigung (hier: eines Arbeitsvertrags) zusammen:
Die Kündigung ist ein Gestaltungsrecht, das durch ein einseitiges Rechtsgeschäft ausgeübt wird. Weil mit der Kündigung das
Rechtsverhältnis einseitig umgestaltet wird, ist sie grundsätzlich bedingungsfeindlich und unwiderruflich (BGE
128 III 129 E. 2a mit Hinweisen;… mehr
