swissblawg - Im Konkursverfahren kann die Rechtsmittelinstanz die Konkurseröffnung aufheben, wenn der Schuldner seine Zahlungsfähigkeit glaubhaft macht
und durch Urkunden beweist, dass die Schuld inzwischen getilgt ist, der Betrag zuhanden des Gläubigers hinterlegt ist oder dass der
Gläubiger auf die Durchführung des Konkurses verzichtet (SchKG 174
II).
Im vorliegenden Fall hat das OGer ZH
festgestellt, dass e… mehr
