swissblawg - Vor dem Bundesgericht wurde die Verletzung von Art. 30 Abs. 1 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK gerügt, weil in einem sachenrechtlichen Rechtsstreit (Ausübung des
Vorkaufsrechts mit Eintragung von Eigentum) zwischen dem Richter, der über vorsorgliche Massnahmen entschied, und dem in der Hauptsache
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