swissblawg - Bereits der rein verbale Widerstand gegen die Vornahme eines Drogenschnelltest oder einer anderen Voruntersuchung (vgl. Art. 10 Abs. 2 SKV) erfüllt den Tatbestand der Vereitelung von Massnahmen zur
Feststellung der Fahrunfähigkeit gemäss Art. 91a SVG, wie das Bundesgericht mit
Urteil vom 2. Novem... mehr
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