swissblawg - In einem Praxisübernahmevertrag hatten die Parteien die Zahlung des Übernehmers durch folgende Klausel bedingt:
"Diese Zahlung steht unter der Bedingung, dass sich beide Parteien getreu und vertragsgemäss verhalten."
Auch das vertragsgemässe Verhalten (das Unterlassen einer Vertragsverletzung) kann als willensabhängiges Ereignis zum
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