swissblawg - In einer internationalen Kaufrechtsstreitigkeit hält das BGer zunächst fest, dass die Verletzung ausländischen zwingenden
Rechts bei Anwendbarkeit schweizerischen Rechts nur dann zur Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts nach OR 20 I führt, wenn das
Geschäft deshalb auch nach schweizerischer Auffassung als sittenwidrig empfunden wird.
Dies setzt voraus, dass die verletzte ausländische Vorschrif… mehr
![JuraBlogs - swissblawg](http://www.jurablogs.com/widget/rc/jurablogs.jpg?v=2&pid=925069)