swissblawg - Nach BGFA 12 lit. d dürfen Anwälte werben, solange ihre Werbuhng objektiv ist und
einem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit entspricht. Im vorliegenden Urteil hatte das BGer zu prüfen, ob diese Bestimmung verletzt
ist, wenn eine Anwaltskanzlei am Bürogebäude eine Beschriftung "X. Advokatur & Notariat" mit einer Länge von 9.4 m und einer... mehr
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